Kirchenaustritt

Sicherlich haben Sie lange darüber nachgedacht und die Entscheidung ist Ihnen nicht leicht gefallen.
Wir hoffen, es hat nicht mit einer Begegnung in unserer Gemeinde zu tun. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie uns etwas dazu sagen wollen.

Um aus der Kirche auszutreten, braucht es die Kirche nicht. 
Machen Sie sich bitte einen Termin beim Amtsgericht oder bei einem Notar und erklären Sie dort Ihren Austritt aus der Kirche. Der Austritt kostet 30 Euro. Aus Ihren Daten wird der Vermerk "evangelisch" gelöscht. Es wird keine Kirchensteuer mehr erhoben.
Wir als Gemeinde werden über Ihren Austritt auf jeden Fall informiert und nehmen diesen im Presbyterium zur Kenntnis.

Wer aus der Kirche austritt, verliert seinen Anspruch auf kirchliche Begleitung bei Trauungen und Beerdigungen. Auch für die Taufe muss einer der Elternteile evangelisch und in der Kirche sein. Den Segen der Taufe und die Verbindung zu Gott ändert der Kirchenaustritt nicht. Beides kann Ihnen niemand nehmen.
Ihre Mitfinanzierung unserer diakonischen Arbeit in und für die Stadtgesellschaft endet im Moment des Austrittes. Trotz allem sind Sie jederzeit herzlich bei unseren Angeboten willkommen, können Ihre Kinder in unseren Tagesstätten anmelden und können unsere Angebote in der Senioren- und Altenhilfe wahrnehmen. Sollten Sie irgendwann zurück in die Gemeinschaft der evangelischen Viersener kommen wollen, sprechen Sie uns gerne an. 

Sollten Sie aus der katholischen Kirche ausgetreten sein, um evangelisch werden zu wollen, lesen Sie bitte unter "Kircheneintritt" nach, was Sie als nächstes tun müssen, um evangelisch zu werden.